E-Rechnung.
Rein und raus.
Ordaneo erzeugt die XRechnung beim Festschreiben der Rechnung, prüft sie vorher und liest eingehende E-Rechnungen ein – bis zur Zuordnung zu Bestellung und Wareneingang.

E-Rechnung im Ausgang und im Eingang
XRechnung im Ausgang
XRechnung 3.0 als UBL oder CII – für Rechnung, Korrektur und Storno.
Vorher geprüft
Fehlt eine Angabe, sagt Ordaneo in einem Satz, was fehlt.
Für wen und ab wann
Stichtag einstellbar – für Geschäftskunden, auf Wunsch, für öffentliche Auftraggeber.
Steuerfall je Kunde
Unternehmen in der EU, Drittland, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Eingang
XRechnung und ZUGFeRD-PDF hochladen, prüfen und zuordnen.
Übermittlung
Per E-Mail mit der XRechnung im Anhang. Der Stand steht am Beleg.
Die XRechnung entsteht beim Festschreiben
Sie ist kein Export im Nachgang: Ordaneo erzeugt die XRechnung in derselben Buchung wie die Rechnung und legt sie unveränderlich ab.
Für jede Rechnungsart
Rechnung, Rechnungskorrektur, Storno und berichtigte Rechnung.
UBL oder CII
XRechnung 3.0 in der Syntax, die Ihr Kunde braucht.
Vorher geprüft
Fehlt eine Pflichtangabe, sagt Ordaneo in einem Satz, was fehlt – und schreibt nicht fest.
Gegen die Regeln geprüft
Die erzeugte Datei wird gegen die Regeln von EN 16931 und XRechnung geprüft. Ein Regelfehler verhindert das Festschreiben.
Auch im Rechnungslauf
Der Lauf prüft alle Rechnungen, bevor er die erste bucht.
Herunterladen mit Protokoll
Jeder Download der Datei wird protokolliert.

Für wen und ab wann – einstellbar
Ordaneo entscheidet je Kunde, ob eine XRechnung entsteht. Welche Pflicht für Ihren Betrieb gilt, klärt Ihre Steuerkanzlei.
- Stichtag einstellbar: ab wann Ordaneo E-Rechnungen ausstellt.
- Geschäftskunden im Inland über der Kleinbetragsgrenze.
- Auf Wunsch des Kunden.
- Öffentliche Auftraggeber mit Leitweg-ID – deren Prüfziffer prüft Ordaneo.
- Steuerfall je Kunde: Unternehmen in der EU, Drittland, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
- „Bereit für E-Rechnungen?“ zeigt, was noch fehlt.
Eingehende E-Rechnungen – bis in die Rechnungsprüfung
Laden Sie XRechnungen oder ZUGFeRD-/Factur-X-PDFs Ihrer Lieferanten hoch. Ordaneo liest sie, prüft sie und schlägt die Zuordnung vor.
- Lesbare Ansicht und Prüfbericht zu jeder Datei.
- Lieferant erkannt über USt-IdNr., Steuernummer, GLN oder IBAN.
- Bestellung und Wareneingang vorgeschlagen, Positionen zugeordnet – Ordaneo merkt sich die Zuordnung für das nächste Mal.
- Übernehmen als Eingangsrechnung oder Gutschrift – weiter geht es in der Rechnungsprüfung.
- Jede Datei nur einmal: Ein zweites Hochladen derselben Datei erkennt Ordaneo.

Per E-Mail – mit Stand am Beleg
Ordaneo verschickt die Rechnung per E-Mail mit der XRechnung im Anhang. Am Beleg sehen Sie, ob und wann sie übermittelt wurde.
E-Mail mit Anhang
Die XRechnung hängt an der Mail, der Versand steht im Postausgang.
Über ein Portal
Haben Sie die Datei in einem Portal hochgeladen, markieren Sie die Rechnung als übermittelt.
Je Betrieb einzuschalten
Die E-Rechnung schalten Sie für Ihren Betrieb ein, wenn Sie sie brauchen.
Die E-Rechnung ist kein Export im Nachgang: Sie entsteht beim Festschreiben – und eine Rechnung, deren E-Rechnung unvollständig wäre, wird gar nicht erst festgeschrieben. Im Eingang führt der Weg von der Datei bis in die Rechnungsprüfung gegen Bestellung und Lieferung.
Kurz beantwortet
Welche Formate erzeugt Ordaneo?
XRechnung 3.0 als UBL oder CII. ZUGFeRD erzeugt Ordaneo heute nicht.
Können wir E-Rechnungen empfangen?
Ja, XRechnung und ZUGFeRD-PDF – mit Prüfbericht und Zuordnung zu Bestellung und Wareneingang im Einkauf.
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Den Stichtag stellen Sie in Ordaneo ein. Welche Pflicht für Ihren Betrieb gilt, klärt Ihre Steuerkanzlei.
Geht das auch für öffentliche Auftraggeber?
Ja, mit Leitweg-ID. Deren Prüfziffer prüft Ordaneo.
Passt dazu
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Schreiben Sie uns kurz, womit Sie handeln und wie Sie heute arbeiten. Wir melden uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Oder direkt an kontakt@ordaneo.de